Die Vorabpauschale bei ETFs – einfach und verständlich erklärt
- Sebastian Köhler

- 7. Jan.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 23. Jan.
Die Vorabpauschale ist eine jährliche Steuer auf ETF-Gewinne auch ohne Verkauf. Wer sie früh einplant, vermeidet spätere Liquiditätsengpässe im Depot.

Was es mit der Vorabpauschale auf sich hat – einfach erklärt
Viele Anleger investieren langfristig in ETFs und setzen bewusst auf Buy-and-Hold. Umso größer ist die Verwunderung, wenn im Januar plötzlich eine Steuer vom Verrechnungskonto abgebucht wird – obwohl kein ETF verkauft wurde.
Was dahintersteckt, ist die sogenannte Vorabpauschale.
Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine steuerliche Vorauszahlung auf mögliche Wertsteigerungen von Fonds und ETFs. Der Gesetzgeber möchte damit sicherstellen, dass Erträge nicht über viele Jahre unversteuert bleiben, nur weil Anlagen nicht verkauft werden. Deshalb wird ein kleiner Teil der Wertentwicklung bereits während der Haltedauer besteuert.
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Wichtig zu wissen: Die gezahlte Vorabsteuer wird beim späteren Verkauf angerechnet. Es kommt also nicht zu einer Doppelbesteuerung. Die Steuer fällt lediglich zeitlich früher an.
Betroffen sind vor allem thesaurierende ETFs, also Fonds, die Erträge automatisch wieder anlegen. Aber auch ausschüttende ETFs können betroffen sein, wenn die Ausschüttung niedriger ist als der rechnerische Mindestbetrag. Voraussetzung ist immer, dass der ETF im jeweiligen Jahr tatsächlich im Wert gestiegen ist. Ist das nicht der Fall, fällt in der Regel auch keine Vorabpauschale an.
In der Praxis ist die Steuer meist überschaubar. Bei einem typischen Aktien-ETF liegt sie häufig bei rund 30 bis 40 Euro je 10.000 Euro Depotvolumen, abhängig von Fondsart, Ausschüttung und verfügbarem Sparer-Pauschbetrag. Entscheidend ist weniger die Höhe der Steuer als vielmehr die richtige Vorbereitung. Denn die Depotbank zieht die Steuer automatisch im Januar vom Verrechnungskonto ohne gesonderte Vorankündigung ein. Ist dort kein Guthaben vorhanden, kann es zu unnötigen Kontoüberziehungen oder im Extremfall zu automatischen Verkäufen kommen.

Genau hier setzt eine saubere ETF-Planung an: Nicht nur die Auswahl der ETFs ist entscheidend, sondern auch die steuerliche Einordnung und Liquiditätsplanung.
Damit ist die Vorabpauschale kein Sonderfall, sondern ein Bestandteil der laufenden steuerlichen Einordnung eines ETF-Depots.
„Möchten Sie wissen, wie das für Ihre Situation aussieht?“





