Altersvorsorgedepot 2027: Was der Riester-Nachfolger konkret bedeutet
- Sebastian Köhler

- 3. Juli
- 6 Min. Lesezeit
Das Altersvorsorgedepot 2027 ist die vom Bundestag am 27. März 2026 beschlossene und vom Bundesrat am 8. Mai 2026 gebilligte Reform der geförderten privaten Altersvorsorge in Deutschland.
Ab dem 1. Januar 2027 löst es die Riester-Rente ab und ersetzt das bisherige Garantieprodukt durch ein staatlich gefördertes ETF- und Fondsdepot ohne Kapitalgarantie. Der Staat bezuschusst Einzahlungen mit 50 Prozent bis 360 Euro und mit 25 Prozent bis 1.800 Euro pro Jahr – maximal 540 Euro Förderung jährlich. Neu ist außerdem: Erstmals sind auch Selbstständige und Freiberufler direkt förderberechtigt. Bestehende Riester-Verträge laufen zunächst unverändert weiter, ein Wechsel in das neue Modell ist ab 2027 möglich, aber nicht verpflichtend.
Im Folgenden ordne ich als unabhängiger Finanzplaner ein, was das Altersvorsorgedepot konkret ist, wie die Förderung berechnet wird, was mit bestehenden Riester-Verträgen passiert und für wen sich ein genauerer Blick lohnt.

Was ist das Altersvorsorgedepot 2027 konkret?
Das Altersvorsorgedepot ist ein Wertpapierdepot, in das Sparer über Jahrzehnte einzahlen und das der Staat direkt bezuschusst. Anders als die Riester-Rente basiert es nicht auf einer Versicherungslösung mit Beitragsgarantie, sondern auf einer chancenorientierten Kapitalanlage in ETFs, Fonds und Anleihen.
Die wichtigsten Eckdaten:
Rechtsstand: Das Gesetz ist beschlossen, nicht mehr nur geplant. Bundestag: 27. März 2026, Bundesrat: 8. Mai 2026.
Start: 1. Januar 2027. Ab diesem Datum können Verträge bei Banken, Fondsgesellschaften und Versicherern abgeschlossen werden.
Anlageform: Investition in ETFs, Fonds und Anleihen, ohne Beitragsgarantie – dafür mit höheren Renditechancen als bei klassischen Riester-Produkten.
Kostendeckel: Für das gesetzlich definierte Standardprodukt gilt eine Obergrenze der Effektivkosten von 1,0 Prozent pro Jahr.
Öffentliche Standardlösung: Neben privaten Anbietern soll es – ähnlich dem schwedischen Modell – auch eine staatliche Standardlösung geben, die als Auffangoption dient, wenn kein aktiver Anbieter gewählt wird.
Diese Struktur unterscheidet das Altersvorsorgedepot deutlich von der bisherigen ETF-Geldanlage ohne Förderung: Es bleibt ein zweckgebundenes Altersvorsorgeprodukt mit klaren Regeln zu Einzahlung, Förderung und Auszahlung.
Wie funktioniert die staatliche Förderung genau?
Die Förderung ist gestaffelt und hängt direkt vom eingezahlten Betrag ab:
50 Prozent Zuschuss auf den Eigenbeitrag bis 360 Euro pro Jahr
25 Prozent Zuschuss auf den Eigenbeitrag zwischen 360 und 1.800 Euro pro Jahr
Maximale Förderung: 540 Euro pro Jahr bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro
Mindestbeitrag: 120 Euro pro Jahr (10 Euro monatlich), um überhaupt förderberechtigt zu sein
Kinderzulage: bis zu 300 Euro pro Kind zusätzlich zur Grundförderung
Ein Rechenbeispiel macht den Unterschied zur Riester-Rente deutlich: Wer monatlich 100 Euro einzahlt (1.200 Euro im Jahr), erhält auf die ersten 360 Euro 50 Prozent Zuschuss (180 Euro) und auf die restlichen 840 Euro 25 Prozent Zuschuss (210 Euro) – insgesamt also 390 Euro staatliche Förderung. Bei Riester gab es für denselben Beitrag pauschal 175 Euro Zulage, unabhängig von der Beitragshöhe. Die Förderung im neuen Modell steigt also mit dem Eigenbeitrag stärker an.
Steuerlich gilt für das Altersvorsorgedepot die nachgelagerte Besteuerung: Erträge wachsen während der Ansparphase steuerfrei, die Auszahlungen im Ruhestand werden versteuert.
Wie viel Förderung Sie konkret erhalten würden, hängt von Ihrem Eigenbeitrag ab. → Fördersumme im kostenlosen Erstgespräch durchrechnen lassen
Frühstart-Rente als separates Programm: Parallel zum Altersvorsorgedepot ist die Frühstart-Rente vorgesehen. Der Staat zahlt für jedes Kind ab dem sechsten Lebensjahr monatlich 10 Euro (120 Euro pro Jahr) in ein individuelles Altersvorsorgedepot ein – unabhängig vom Einkommen der Eltern, bis zum 18. Geburtstag. Das angesparte Kapital fließt später in das eigene Altersvorsorgedepot des Kindes.
Warum wird die Riester-Rente abgelöst?
Die Riester-Rente hat sich seit ihrer Einführung 2002 deutlich schwächer entwickelt als erhofft. Die wiederkehrende Kritik betraf im Kern drei Punkte:
Komplexe Vertragsbedingungen mit geringer Transparenz über tatsächliche Kosten und Rendite
Hohe Kosten durch Verwaltung, Abschluss- und Vertriebsprovisionen, die die Nettorendite belasteten
Die Beitragsgarantie selbst zwang Anbieter zu einer sehr defensiven, oft anleihelastigen Anlage – das kostete über Jahrzehnte betrachtet erhebliche Renditechancen am Aktienmarkt
Das Altersvorsorgedepot verzichtet bewusst auf die Kapitalgarantie und ersetzt sie durch einen gesetzlichen Kostendeckel sowie eine breitere, renditeorientiertere Anlage. Das ist der zentrale strukturelle Unterschied zur bisherigen Riester-Logik.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Für laufende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. Es besteht kein Handlungszwang – wer nichts tut, behält seinen Vertrag mit den bisherigen Konditionen.
Ab 2027 stehen drei Optionen zur Wahl:
Riester-Vertrag unverändert weiterführen, mit der bisherigen Förderung.
Beim bestehenden Anbieter in das neue Fördersystem wechseln, wobei der Vertrag selbst bestehen bleibt.
Einen neuen Altersvorsorgedepot-Vertrag abschließen und die bisherige Förderung mitnehmen – ohne Rückzahlungspflicht, allerdings mit möglichen Abschluss- und Vertriebskosten. Der Bestandsschutz des alten Vertrags endet in diesem Fall.
Ein Wechsel ist ab dem fünften Vertragsjahr kostenfrei und benötigt nicht die Zustimmung des bisherigen Anbieters. Wer einen Riester-Vertrag hält, sollte die eigene Situation vor einer Entscheidung konkret durchrechnen lassen, statt vorschnell zu kündigen oder zu wechseln.
Unsicher, welche der drei Optionen zu Ihrem Riester-Vertrag passt? → Bestehenden Vertrag unverbindlich prüfen lassen
Für wen ist das Altersvorsorgedepot interessant?
Angestellte und Beamte, die eine automatische, einkommensunabhängige Grundförderung nutzen wollen
Selbstständige und Freiberufler – für sie ist der direkte Zugang zur geförderten Altersvorsorge neu. Förderberechtigt sind unter anderem Gewerbetreibende nach § 15 EStG, Freiberufler nach § 18 EStG sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke
Familien mit Kindern, die Kinderzulage und Frühstart-Rente kombinieren möchten
Bestehende Riester-Sparer, die die Alternative sachlich prüfen wollen, bevor sie sich für eine der drei Optionen entscheiden
Anleger, die bereits eigenständig in ein wissenschaftlich fundiertes ETF-Depot investieren und zusätzliche staatliche Förderung mitnehmen möchten, ohne die Struktur ihres Vermögensaufbaus zu ändern
Chancen und Risiken
Chancen
Höhere Renditechancen durch Aktienmarkt-ETFs statt Garantiezwang
Direkte, mit dem Eigenbeitrag steigende staatliche Förderung
Niedrigere Kosten durch den gesetzlichen Kostendeckel von 1,0 Prozent
Flexible Auszahlung im Ruhestand
Erstmaliger Zugang für Selbstständige
Risiken
Keine Kapitalgarantie – Wertschwankungen und temporäre Verluste sind möglich
Die Rendite hängt von der gewählten Anlagestrategie und dem Anbieter ab
Anleger sollten die Grundlagen von ETFs und Kapitalmärkten verstehen, um Entscheidungen einordnen zu können
Wie jede staatliche Förderung kann sich die Ausgestaltung über die Jahrzehnte der Ansparphase noch ändern
Altersvorsorgedepot 2027 im Vergleich
Kriterium | Riester-Rente (Bestand) | Altersvorsorgedepot 2027 | Freies ETF-Depot ohne Förderung |
Staatliche Förderung | Pauschale Zulage, unabhängig vom Beitrag | 50 % bis 360 €, 25 % bis 1.800 €, max. 540 €/Jahr | Keine |
Kapitalgarantie | Ja (Beitragsgarantie) | Nein | Nein |
Kostenstruktur | Häufig hohe Verwaltungs- und Abschlusskosten | Kostendeckel 1,0 % beim Standardprodukt | Abhängig vom Anbieter, meist frei wählbar |
Zugang für Selbstständige | Nur mittelbar über Ehepartner | Direkt förderberechtigt | Uneingeschränkt, aber ohne Förderung |
Auszahlung | Verrentung, oft unflexibel | Auszahlplan, lebenslange Rente oder Kombination mit Teilkapital | Vollständig frei verfügbar |
Flexibilität während der Laufzeit | Gering | Mittel, an Förderregeln gebunden | Vollständig frei |
Praxisbeispiel
Ein 40-jähriger Angestellter zahlt monatlich 150 Euro (1.800 Euro pro Jahr) in sein Altersvorsorgedepot ein. Damit erreicht er die maximale Förderstufe: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro (180 Euro) und 25 Prozent auf die restlichen 1.440 Euro (360 Euro) – zusammen 540 Euro staatliche Förderung im Jahr. Sein tatsächlich angelegtes Kapital liegt damit bei 2.340 Euro pro Jahr, ohne dass er selbst mehr als 1.800 Euro aufbringen musste. Über eine Anspardauer von 25 Jahren summiert sich allein die Förderung – vor Kapitalmarktrendite – auf 13.500 Euro.
Dieses Beispiel zeigt, warum sich ein Vergleich mit der bisherigen Riester-Förderung und mit einem ungeförderten ETF-Sparplan konkret lohnt, statt pauschal zu urteilen.
Wann ist eine professionelle Einordnung sinnvoll?
Eine individuelle Prüfung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn:
ein bestehender Riester-Vertrag vorliegt und eine der drei Wechseloptionen ansteht
eine selbstständige Tätigkeit vorliegt und die neue Förderberechtigung erstmals genutzt werden soll
das Altersvorsorgedepot mit anderen Bausteinen des Vermögensaufbaus kombiniert werden soll, etwa mit Immobilien als Kapitalanlage oder einem breit gestreuten ETF-Weltportfolio
Kinder im Haushalt leben und Kinderzulage sowie Frühstart-Rente in die Gesamtplanung einbezogen werden sollen
Eine strukturierte Altersvorsorge besteht selten aus einem einzelnen Produkt, sondern aus einem abgestimmten Gesamtkonzept.
FAQ zum Altersvorsorgedepot 2027
Was ist das Altersvorsorgedepot 2027 genau? Ein staatlich gefördertes ETF- und Fondsdepot, das ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente als Standard der geförderten privaten Altersvorsorge in Deutschland ablöst.
Wie hoch ist die staatliche Förderung? 50 Prozent auf den Eigenbeitrag bis 360 Euro und 25 Prozent auf den Eigenbeitrag bis 1.800 Euro pro Jahr, maximal 540 Euro Förderung jährlich.
Muss ich meinen bestehenden Riester-Vertrag kündigen? Nein. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und laufen unverändert weiter, wenn keine aktive Entscheidung getroffen wird.
Sind Selbstständige beim Altersvorsorgedepot förderberechtigt? Ja, erstmals sind Selbstständige und Freiberufler direkt förderberechtigt, sofern sie Einkünfte nach § 15 oder § 18 EStG erzielen oder Pflichtmitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk sind.
Was ist die Frühstart-Rente? Ein separates, ergänzendes Programm: Der Staat zahlt ab dem sechsten Lebensjahr eines Kindes monatlich 10 Euro in ein Altersvorsorgedepot ein, unabhängig vom Elterneinkommen, bis zum 18. Geburtstag.
Gibt es beim Altersvorsorgedepot eine Kapitalgarantie? Nein. Anders als bei der Riester-Rente entfällt die Beitragsgarantie zugunsten einer chancenorientierten Anlage in ETFs, Fonds und Anleihen.
Wie wird das Altersvorsorgedepot im Alter ausgezahlt? Flexibel: als Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr, als lebenslange Rente oder als Kombination mit bis zu 30 Prozent Einmalzahlung und Verrentung des Restkapitals.
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot mehr als ein freies ETF-Depot? Das hängt vom individuellen Fall ab. Das Altersvorsorgedepot bringt direkte Förderung, ist dafür aber an Regeln zu Verwendung und Auszahlung gebunden. Ein freies ETF-Depot bietet volle Flexibilität ohne Förderung.
Fazit
Das Altersvorsorgedepot 2027 ist keine unverbindliche Ankündigung mehr, sondern beschlossenes Recht mit Start zum 1. Januar 2027. Es ersetzt die Riester-Rente durch ein kostengünstigeres, renditeorientierteres und einkommensunabhängig gefördertes ETF-Depot – bei gleichzeitigem Verzicht auf die Kapitalgarantie. Für Angestellte, Selbstständige und Familien mit Kindern entsteht damit ein neuer, klar strukturierter Baustein der privaten Altersvorsorge. Ob ein bestehender Riester-Vertrag bestehen bleiben, gewechselt oder ersetzt werden sollte, lässt sich nur anhand der individuellen Vertragskonditionen und der persönlichen Gesamtstrategie beurteilen.

